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Gibraltar Offshore Informationen


JURISDIKTIONEN U. GEBÜHREN

Die gibraltarische nicht-residente Aktiengesellschaft ist nützlich, da die Umsätze, deren Einkommensquelle nicht in Gibraltar liegen und die auch nicht nach Gibraltar übertragen werden, nicht in Gibraltar zu versteuern sind. Gibraltar hat einen exzellenten Ruf, ist eine kostengünstige und zweisprachige (Englisch und Spanisch) Jurisdiktion innerhalb der EU und verfügt aber über einen Sonderstatus.


Insolution Rating ****
Allgemein
Rechtsform IBC International Business Company
Politische Stabilität Gut
Standard Autorisierte Kapital Nein
Doppelbesteuerungsabkommen Nein
Gesellschaftsrechtliche Anforderungen
Lokales(r) Register Office und Register Agent Erforderlich Ja
Mindestzahl von Direktoren 1
Kapitalgesellschaft als Direktor Erlaubt Ja
Lokaler Direktor Erforderlich Nein
Lokaler Gesellschafter (Shareholders) Erforderlich Nein
Kapitalgesellschaft als Gesellschafter Erlaubt Ja
Firmen-Sekretär Erforderlich (Secretary) Nein, aber normalerweise ernannt
Mindestanzahl von Gesellschafter (Shareholders) 1
Inhaberaktien Erlaubt Ja
Jährliche Anforderungen
Jahresbericht Nein
Satusmeldung (Annual Return) Nein
Bilanz (Audited Accounts) Nein
Jährliche Steuer / Lizenzgebühren 250 US Dollar / 200 US Dollar
Vorrats- Firmen Vorhanden Nein


WARUM GIBRALTAR

Gibraltar

Gibraltar ist eine Halbinsel mit einer Fläche von etwa 5,8 Quadtratkilometern an der Südspitze von Spanien. Es ist eine der legendären Säulen von Herkules und liegt zwischen den beiden Kontinenten Europa und Afrika: Gibraltar gilt als Wachposten der Einfahrt ins Mittelmeer.

Amtssprache ist Englisch, aber die meisten der 30 000 Einwohner sind zweisprachig und sprechen sowohl Englisch als auch Spanisch. Offizielle Währung ist der Britische Pfund, auch wenn der einheimische Gibraltar Pfund gleichberechtigt zur britischen Währung im Umlauf ist. Es bestehen keine Wechselkurskontrollen.

Politische Stabilität

Gibraltar ist seit 1713 Kronkolonie des Vereinten Königreichs. Es erfreut sich politischer Stabilität und seine Souveränität ist durch die Verfassung von Gibraltar zugesichert. In dieser verpflichtet sich Großbritannien, keine Abkommen einzugehen, durch die die Einwohner von Gibraltar entgegen ihres freien und demokratisch manifestierten Willens der Souveränität eines anderen Staates unterstellt werden. Großbritannien ist weiterhin für Verteidigung, außenpolitische Beziehungen und innere Sicherheit zuständig. Außerdem wird der Gouverneur als Vertreter der britischen Krone von England aus bestimmt.

Rechtssystem des Vereinten Königreichs

Gibraltar ist selbstverwaltet. Es erlässt Gesetze unabhängig von Großbritannien. Sein Rechtssystem stützt sich dennoch auf das britische Common Law und Statute Law. Aus diesem Grund verkörpert es die Vorteile und Sicherheiten des britischen Gesellschafts- und Trustrechts. Rechtsanwälte und Buchhalter durchlaufen ihre Ausbildung im UK und sind dort zugelassen.

Vorteilhafte Beziehungen zur EU

Gibraltar erfreut sich einer besonderen Beziehung zur Europäischen Gemeinschaft. Es ist Mitglied der Europäischen Gemeinschaft, da es sich um europäisches Staatsgebiet handelt, dessen Außenbeziehungen in den Zuständigkeitsbereich Großbritanniens fallen. Somit kann Gibraltar de Vorteile der EG Richtlinien in Bezug auf Banking, Versicherungen und Finanzierungsservice nutzen. Art. 28 des Beitrittsvertrags von Großbritannien von 1972 steht Gibraltar allerdings einen Sonderstatus in Hinblick auf die allgemeinen Zolltarife, die allgemeine Agrarpolitik sowie die Harmonisierung der Umsatzsteuern zu. Insbesondere werden keine Mehrwertsteuern erhoben.

Regierungsübertragung

Die Regierung von Gibraltar hat sich zum Ziel gesetzt, aus Gibraltar innerhalb von Europa ein internationales Finanzzentrum zu machen, das sämtliche Vorteile aus den EG-Richtlinien ausnutzen kann Gibraltar hat eine Banken-, Versicherungsgesellschafts- und Finanzdienstleistungsverordnung, die sich alle nach den einschlägigen EU Richtlinien richten. Mit dem UK wurde ein Abkommen über die Ernennung eines Kommissars für Finanzdienstleistungen und die Mitgliedschaft einer solchen Kommission geschlossen, wodurch zweifellos der Ruf Gibraltars verbessert wird und weitere Vorteile aus den EU Richtlinien gezogen werden können.

Benutzerfreundlichkeit

Gibraltar ist benutzerfreundlich und frei von bürokratischen Verzögerungen. Die Gesellschaften können innerhalb weniger Tage eingetragen werden. Unternehmen sind direkt von der Stange erhältlich, Papiere können in Gibraltar notariell beglaubigt und legalisiert werde und die Kosten sind im Vergleich zu ähnlichen Jurisdiktionen äußerst wettbewerbsfähig.

Die Finanzdienstleistungsverordnung und ihre Regulierungen leisten den Erfordernissen an kollektive Investmentschemata der EU-Richtlinien Folge und ermöglicht die Ansiedlung von OGAW (Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren), die von Gibraltar aus über die Europäische Union reguliert und frei auf den Markt gebracht werden. Durch die Erfüllung dieser Richtlinien erobert sich Gibraltar einen festen Platz als europäisches Finanzzentrum, in dem OGAW Fonds in einer freundlichen und wettbewerbsfähigen Steuerumgebung aufgebaut werden können.

Auch die Gesetzgebung ist zu dem Zweck eingeführt worden, dass Unternehmen Vorteile aus der als Mutter / Tochter Richtlinie bekannten EU-Richtlinie 90/435 schlagen können. Diese befasst sich mit der Freistellung von Abzugssteuern auf Dividenden, die von Tochtergesellschaften an die Muttergesellschaften gezahlt werden, sofern beide Unternehmen ihren Sitz in der EU haben.

Hochentwickelte Telekommunikationen

Gibraltar hat ein sehr gut ausgebautes Kommunikationsnetz und verfügt über Satelliten, die auf digitalen Telekommunikationssystemen basieren, und einen planmäßigen Flugverkehr.

Vermögenssteuern

Es besteht weder eine Versteuerung auf Vermögensgewinne noch auf Erbschaften.

Eintragung und Gesellschaftsbezeichnung

Unternehmen sind direkt von der Stange erhältlich. Für die Gründung einer Gesellschaft werden etwa sieben Tage benötigt. Gegen eine geringe Gebühr ist eine Gründung auch am selben Tag möglich. Es wird mittlerweile fast augenblicklich Klarheit über die Bezeichnung verschafft, da die die Gesellschaft gründende Person gewährleisten muss, dass kein anderes Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Namen bereits eingetragen ist. Die Verfügbarkeit einer Gesellschaftsbezeichnung kann bei uns über einen Link zur Web-Site des Gesellschaftsregisters überprüft werden.

Aktionäre

Gemäß der Companies Ordinance von 1992 (Neufassung) braucht eine Gibraltar Company nur einen Aktionär. Die Höchstzahl der Aktionäre einer privaten Gesellschaft liegt bei 50. Es bestehen keine Einschränkungen bzgl. der Nationalität der Aktionäre.

Geschäftsführung

Eine Gibraltar Company benötigt nur einen einzigen Direktor. Dabei kann es sich um ein Unternehmen oder eine natürliche Person handeln.

Eingetragene Geschäftsstelle

Jede Gesellschaft muss über eine in Gibraltar eingetragene Geschäftsstelle verfügen, in der für gewöhnlich die Gesellschaftssatzung aufbewahrt wird.

Das Einreichen von Geschäftsbüchern

Kleine Unternehmen müssen eine Zusammenfassung ihrer Bilanzen beim Gesellschaftsregister einreichen, es besteht jedoch nicht die Pflicht, einen Rechnungsprüfer zu bestimmen. Detailliertere Geschäftsbücher sind bei mittleren und groâen Gesellschaften erforderlich und es kann eine Rechnungsprüfung gefordert werden.

Angaben für das Gesellschaftsregister

Jede Gesellschaft ist verpflichtet, einen Jahresbericht beim Gesellschaftsregister einzureichen. Dieser muss detaillierte Angaben über die Aktionäre, die Geschäftsführung, die Gesellschaftssekretäre, das Gesellschaftskapital sowie jegliche Verschuldungen beinhalten. Die Informationen sind in dem Register erhältlich und die Öffentlichkeit hat nach Zahlung von 10,- Pfund die Möglichkeit, die Angaben über sämtliche Direktoren und Aktionäre, die jemals in der Gesellschaft ein Amt ausgeübt haben, über das Gesellschaftskapital einschließlich der Erhöhungen oder Herabsetzungen desselben, über jegliche Gebühren des eingetragenen Firmensitzes sowie das Memorandum und die Satzung der Gesellschaft einzusehen.

Jahreshauptversammlung

Das Unternehmen muss die erste Jahreshauptversammlung der Aktionäre in Gibraltar abhalten, kann allerdings auf zukünftige Versammlungen verzichten. In jedem Jahr muss es einen Jahresbericht mit den Angaben über die Geschäftsführung, Aktionäre und gewisse weitere Angaben, einschließlich der Kapitalstruktur, einreichen.

Einkommenssteuer, Nachlasssteuer, Kapitalertragssteuer, Schenkungssteuer, Vermögenssteuer, Umsatzsteuer

Eine nicht-residente Gibraltar Gesellschaft unterliegt werde der Einkommens- noch der Nachlasssteuer. Es bestehen weder Kapitalertragssteuern noch Schenkungssteuern noch Vermögenssteuern in Gibraltar.

Doppelbesteuerungsabkommen und Wechselkurskontrollen

Gibraltar hat keine Doppelversteuerungsabkommen abgeschlossen und verfügt über keine Wechselkurskontrolle.

Nicht-residente Gesellschaften

Eine nicht-residente Gesellschaft unterliegt bzgl. des Einkommens, dessen Quelle nicht in Gibraltar liegt und das nicht nach Gibraltar überführt wird, keinen örtlichen Steuern. Dieser Steuerstatus wird auf Abzugssteuern auf an nicht residente auszuzahlende Dividenden, Zinsen, Gewinne und Managementgebühren angewandt. Die steuerbefreite Gesellschaft unterliegt auch nicht der Grunderwerbssteuer bei Übertragungen von ihr gehaltenen, sich nicht in Gibraltar befindlichen Vermögenswerten. Das Bankkonto ist auâerhalb Gibraltars zu führen.

Steuerbefreite Gesellschaft

Historisch gesehen konnte für Gibraltar Gesellschaften der Status einer steuerbefreiten Gesellschaft beantragt werden, so dass sie von allen gibraltarischen Steuern befreit war, auch wenn sie ihr Management oder die Geschäftsführung innerhalb des Territoriums hatte.

Das Modell der steuerbefreiten Gesellschaft ist jedoch am Auslaufen, wobei bereits bestehende steuerbefreite Gesellschaften ihren Status bis zum 31. Dezember 2010 beibehalten können. Neue Gesellschaften, die bis zum 30. Juni 2006 angemeldet werden, können den steuerbefreiten Status nur bis zum 31. Dezember 2007 behalten. Dann können sie allerdings in nicht-residente Gesellschaften umgewandelt werden.

Eine steuerbefreite Gesellschaft hat für den Erhalt ihres Status eine Jahresgebühr von L 450,- an die Regierung zu entrichten.


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