Offshore Firma Online Gründen England GmbH Startseite Gesellschaftsgründungen Kontakt Gründung von englischen LTD Gesellschaften FAQ Offshore-Lösungen Impressum    LTD ist die Europäische GmbH Jetzt Ihre Limited LTD Bestellen Memorandum of Articles
Informationen
Allgemeine Informationen
Wichtiger Hinweis
Vorteile von Offshore
Leistungen und Ablauf
Beratung und Umsetzung
Offshore Länderinfo
Preise & Konditionen
Leistungen / Preise
Gründung
Onlinegründung
Schriftliche Gründung
Service
Partnerprogramm
Partner & Links
Downloads
Newsletter
Über uns
Profil
Impressum
Kontakt
AGB's
Datenschutz
Insolution Portal

Seite Drucken
FAQ Fragen und deren Antworten


Haben Sie weitere Fragen? Wir beantworten Ihre individuellen Fragen unverbindlich und kostenlos oder nutzen Sie unsere gesammelte Übersicht an Fragen und Antworten.

Für eine direkte Frage an uns, bitte hier: Anfrage senden
Lesen Sie auch unter den Rubriken:


Was ist eine Limited (LTD)?
Welche Art von Geschäften kann ich mit der LTD ausführen?
Ist eine LTD in Österreich bzw. Deutschland voll rechts- und geschäftsfähig?
Gibt es Einschränkungen hinsichtlich der Nationalität der Gesellschafter oder Direktoren?
Hat man durch die Gründung einer Limited steuerliche Vorteile?
Was kostet eine Gründung?
Wie lange dauert eine Gründung?
Habe ich mit Folgekosten zu rechnen?
Ist es möglich den Namen der Limited zu ändern?
Wie muss mein Briefbogen aussehen?
Wo erfolgt die Besteuerung einer Limited



Was ist eine Limited (LTD)?

Die Limited company ist eine Gesellschaftsform in Großbritannien, die strukturell mit der Aktiengesellschaft vergleichbar ist. Sie ist in Großbritannien auch für kleinere Unternehmen die gebräuchlichste Form der Kapitalgesellschaft und erfüllt damit ähnliche wirtschaftliche Funktionen wie die deutsche oder österreichische GmbH. Die Limited company erfreut sich, insbesondere wegen ihrer geringen Mindeststammeinlage von 1 L, auch im europäischen Ausland steigender Beliebtheit.




Welche Art von Geschäften kann ich mit der LTD ausführen?

Es gibt bei der Limited keine Einschränkungen bzgl. der Branche. Die geltenden gewerberechtlichen Vorschriften müssen allerdings erfüllt werden, insbesondere bei reglementierten Gewerben.




Ist eine LTD in Österreich voll rechts- und geschäftsfähig?

Ja, ist Sie. Die LTD ist grundsätzlich in jedem EU-Mitgliedsland voll rechts- und geschäftsfähig. Mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes am 5.11.02 (Centros Urteil) nahm alles seinen Lauf. Dort wurde entschieden, dass die praktizierte deutsche und österreichische Rechtsprechung gegen die europäische garantierte Niederlassungsfreiheit verstößt. Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hat am 13.03.03 dieses Urteil zum ersten mal bestätigt und hebt somit die bisherige Rechtsprechung auf: "Ein in Europa gegründetes Unternehmen behält seine Rechtsform bei einem Umzug in ein anderes EU-Land und kann damit dort auch klagen und verklagt werden. Dies entschied der Bundesgerichtshof und hob damit die bisherige Rechtsprechung auf, wonach ein Unternehmen nach der so genannten Sitztheorie seine Rechtsfähigkeit bei der Verlegung seines Firmensitzes nach Österreich verliert." Dieses Urteil bedeutet somit insbesondere, dass eine engl. LTD auch in Österreich Ihre private Haftung ausschließt. Die LTD wird nunmehr lediglich in England gegründet und erhält dort Ihren Registersitz. Das Unternehmen selbst kann in Österreich oder natürlich auch jedem anderen Land vollwertig und völlig rechts- und geschäftsfähig seine Tätigkeit aufnehmen und verrichten.




Gibt es Einschränkungen hinsichtlich der Nationalität der Gesellschafter oder Direktoren?
Nein. Es können zudem auch juristische Personen als Gesellschafter eingesetzt werden. Dir Director muss eine Natürliche Person sein.




Hat man durch die Gründung einer Limited steuerliche Vorteile?
Eine Limited, deren Haupttätigkeitsfeld in Deutschland oder Österreich liegt, unterliegt deutschem bzw. österreichischem Steuerrecht. Man kommt also nicht in den Genuss des englischen Steuerrechts.

Da die Limited eine Kapitalgesellschaft ist, unterliegt sie in Deutschland bzw. Österreich auch der Bilanzierungspflicht. Die Limited ist außerdem verpflichtet, in England einen Jahresabschluss und eine Steuererklärung einzureichen. Gegenüber dem englischen Finanzamt ist außerdem ein Nachweis zu erbringen, dass die Limited in Deutschland bzw. Österreich steuerlich erfasst ist.




Was kostet eine Gründung?
siehe Leistungen und Preise




Wie lange dauert eine Gründung?

Die Gründung in England selbst dauert nur wenige Stunden. Die anschließende Legalisierung und Übersetzung der Gesellschaftsunterlagen inklusive Postweg dauert in der Regel 10 Tage.




Habe ich mit Folgekosten zu rechnen?

Die einzigsten festen Kosten die Sie jährlich haben ist die Erhaltung Ihrer Gründungsadresse, des sogenannten "Registered Office". Alle anderen Services und Leistungen sind frei wählbar. Empfehlenswert ist das Gesamtservicepaket, da Sie dann dort sämtlichen Service von der Insolution zum Festpreis erhalten (z.B. Weiterleitung von Postverkehr, Beantwortung von engl. Behördenpost, gesetzlich vorgeschriebene Nullmeldung in England und Beratungsservice der Insolution).




Ist es möglich den Namen der Limited zu ändern?

Ja. Eine Änderung des Namens ist jederzeit gegen eine geringe Gebühr des englischen Firmenregisters (Companies House) möglich.




Wie muss mein Briefbogen aussehen?

Im Downloadbereich finden Sie einen Musterbriefbogen zum kostenlosen Download.




Wo erfolgt die Besteuerung einer Limited

Unabhängig davon, wo die englische Gesellschaft ihren Verwaltungssitz hat, ist sie in Großbritannien unbeschränkt steuerpflichtig, da sich dort ihr Registersitz (registered office) befindet. Befindet sich der Ort der Geschäftsleitung in Deutschland oder Österreich, so ist die Gesellschaft in Deutschland bzw. Österreich unbeschränkt steuerpflichtig. Die Konkurrenz zwischen zwei Verwaltungssitzen wird nach dem Doppelbesteuerungsabkommen dahin gehend gelöst, dass das Besteuerungsrecht dem Staat zusteht, in welchem sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung befindet.

Da sich die Buchführungspflicht nach englischem Recht richtet, muss für die deutsche bzw. österreichische Besteuerung eine gesonderte Steuerbilanz aufgestellt werden. Zuständig für die Besteuerung ist das Finanzamt, in dessen Bezirk sich der Verwaltungssitz befindet. In England muss demnach eine Nullerklärung abgegeben werden. Die Anteilseigner haben die Kapitalerträge nach allgemeinen Grundsätzen in Deutschland bzw. Österreich zu versteuern.



Das gesamte Urteil lesen Sie hier...
Download
(135 kb)

Quelle: Bundesgerichtshof Pressestelle
EuGH C-208/00
BGH, Beschluß v. 30.03.2000 - VII ZR 370/98
EuGH, Urt. v. 9.3.1999 -- Rs. C-212/97 "Centros Ltd."



Sie benötigen konkrete Informationen zu Ihrem Vorhaben?
Dann wenden Sie sich direkt an unsere Berater:
Telefon: +43 (0) 5550 22048
E-Mail: Anfrage Senden

Vorteile von Offshore Lösungen.

Lesen Sie jetzt ausführliche Info`s dazu.

weiter Lesen

Preise & Konditionen

Übersicht der Leistungen, Preise & Gründungs-pakete sehen Sie hier.
Bitte hier klicken

Limited Gründen
Bookmark and Share
englisch arabisch tschechisch dänisch dutsch französisch grichenland Ungarn Italien Norvegen Polen Portugal Russland Ukraina Spanisch Türkai
© 2000-2016 by Insolution Ltd Comp. No.: 04728940 All rights reserved - worldwide!
Insolution: Österreich | Deutschland | Schweiz | Liechtenstein | United Kingdom

ltd gründen